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Was dir zusteht

Deine Rechte, einfach erklärt.

Job, Geld, Verlust und Ausland: Das sind die Fakten, die uns am häufigsten gefragt werden, und die kaum jemand kennt. Jede Aussage mit Quelle.

Du brauchst jemanden zum Reden? Hier findest du Beratung, oft kostenlos

  1. Die Diagnose musst du nicht nennen.

    Für einen Arzttermin sagst du deinem Arbeitgeber, wann und wie lange du weg bist. Warum, geht ihn nichts an. Er darf aber eine Bescheinigung über den Termin verlangen, darin steht kein Befund.

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  2. Bezahlt, wenn es nicht anders geht.

    Geht der Termin nur während der Arbeitszeit, etwa die nüchterne Blutabnahme am Zyklustag 3, wirst du nach § 616 BGB bezahlt freigestellt. Schau in deinen Vertrag: Das kann ausgeschlossen sein.

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  3. Geschützt ab dem Transfer.

    Wirst du durch IVF schwanger, gilt der Kündigungsschutz schon ab dem Embryonentransfer. Dein Arbeitgeber muss von der Schwangerschaft wissen, oder du teilst sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach einer Kündigung mit. Eine Kündigung wegen einer geplanten Kinderwunschbehandlung kann außerdem diskriminierend und damit unwirksam sein.

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  4. Kinderwunsch ist im Bewerbungsgespräch tabu.

    Die Frage nach einer Schwangerschaft ist unzulässig. Eine falsche Antwort darf dir nicht schaden.

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Ausführlich lesen: Kinderwunsch und Job

Stand Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall helfen Beratungsstellen, Gewerkschaften oder eine Anwältin weiter.